Arbeitslosengeld Rechner 2026 | ALG 1 berechnen

Aktualisiert Mai 2026 · Offizielle 2026 Daten · Deutschland · Kostenlos, keine Registrierung

Inhaltsverzeichnis
  1. Arbeitslosengeld Rechner
  2. Arbeitslosengeld 2026: Wie wird ALG 1 berechnet?
  3. Bezugsdauer 2026: Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?
  4. Voraussetzungen für ALG 1 2026: Wer hat Anspruch?
  5. Wichtige Änderungen beim Arbeitslosengeld 2026
  6. Häufig gestellte Fragen
  7. Ähnliche Rechner

Mit dem Arbeitslosengeld Rechner berechnen Sie Ihr voraussichtliches ALG I schnell und zuverlässig. Geben Sie Ihr Bruttogehalt, Ihre Steuerklasse und ob Sie Kinder haben ein und erhalten Sie sofort den geschätzten monatlichen Auszahlungsbetrag, die Anspruchsdauer und weitere wichtige Informationen für 2026.

Ihr letztes monatliches Bruttogehalt vor der Arbeitslosigkeit

Ihre Lohnsteuerklasse vor der Arbeitslosigkeit

Erhöhter Leistungssatz von 67% bei mindestens einem Kind nach § 32 EStG

Jahre

Ihr Alter beeinflusst die maximale Bezugsdauer

Monate

Anzahl der Monate mit Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung in den letzten 5 Jahren

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Häufig gestellte Fragen

Arbeitslosengeld 2026: Wie wird ALG 1 berechnet?

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit und wird auf Grundlage Ihres letzten Bruttogehalts berechnet. Anders als das Bürgergeld ist ALG I keine Sozialleistung, sondern eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, in die Sie als Arbeitnehmer während Ihrer Beschäftigung eingezahlt haben. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten, die auf den ersten Blick kompliziert wirken, aber einem klaren System folgen.

Zunächst wird das sogenannte Bemessungsentgelt ermittelt. Das ist Ihr durchschnittliches tägliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 Euro monatlich bzw. 101.400 Euro jährlich) wird dabei nicht berücksichtigt. Aus dem Bemessungsentgelt wird dann das Leistungsentgelt berechnet, indem pauschale Abzüge für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Diese Pauschalierung sorgt dafür, dass die Berechnung einheitlich und schnell erfolgt.

Vom Leistungsentgelt erhalten Sie als ALG I dann 60 Prozent, wenn Sie keine Kinder haben (allgemeiner Leistungssatz). Haben Sie mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Einkommensteuergesetz, steigt der Satz auf 67 Prozent (erhöhter Leistungssatz). Diese Regelung ist in § 149 SGB III festgelegt und hat sich für 2026 nicht geändert. Wichtig zu wissen: Die Steuerklasse hat einen erheblichen Einfluss auf die Höhe des ALG I, da sie die pauschalierten Abzüge beeinflusst. Wer vor der Arbeitslosigkeit die Steuerklasse wechselt, sollte dies mindestens ein Jahr vorher tun, um den vollen Effekt zu erzielen.

Unser Arbeitslosengeld Rechner bildet diese Berechnung vereinfacht nach. Da die exakte Berechnung individuelle Faktoren wie Kirchensteuerpflicht, Freibeträge und den genauen Bemessungszeitraum berücksichtigt, kann der tatsächliche Betrag leicht abweichen. Für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir die Beratung bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Bezugsdauer 2026: Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I richtet sich nach zwei Faktoren: der Dauer Ihrer vorherigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs. Die genauen Regelungen finden sich in § 147 SGB III und gelten unverändert auch für 2026.

Grundsätzlich gilt: Je länger Sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, desto länger erhalten Sie ALG I. Die Mindestvoraussetzung ist eine Beitragszeit von 12 Monaten in den letzten 30 Monaten (sogenannte Anwartschaftszeit). Mit 12 Beitragsmonaten haben Sie Anspruch auf 6 Monate ALG I. Mit 16 Monaten sind es 8 Monate, mit 20 Monaten sind es 10 Monate, und mit 24 Beitragsmonaten erreichen Sie die Maximaldauer von 12 Monaten für Arbeitnehmer unter 50 Jahren.

Ab dem 50. Lebensjahr verlängern sich die Ansprüche deutlich. Wer mindestens 30 Beitragsmonate vorweisen kann und 50 Jahre oder älter ist, erhält bis zu 15 Monate ALG I. Ab 55 Jahren und 36 Beitragsmonaten steigt die Dauer auf 18 Monate. Die Maximaldauer von 24 Monaten ist für Arbeitnehmer ab 58 Jahren mit mindestens 48 Beitragsmonaten vorgesehen. Diese Staffelung berücksichtigt, dass ältere Arbeitnehmer statistisch länger brauchen, um eine neue Stelle zu finden.

Wichtig ist der Unterschied zwischen der Anwartschaftszeit (12 Monate in 30 Monaten) und der Rahmenfrist für die altersabhängige Verlängerung (Beitragsmonate in den letzten 5 Jahren). Es zählen alle Monate mit Pflichtbeiträgen zur Arbeitslosenversicherung, also auch Zeiten in befristeten Arbeitsverhältnissen, Leiharbeit oder als sozialversicherungspflichtiger Teilzeitbeschäftigter. Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls angerechnet werden.

Eine Sonderregelung gibt es für überwiegend kurzfristig Beschäftigte: Wer in den letzten 30 Monaten mindestens 6 Monate in befristeten Arbeitsverhältnissen von jeweils maximal 14 Wochen stand, kann unter erleichterten Bedingungen ALG I erhalten. Die Bezugsdauer beträgt dann 3 bis 5 Monate.

Voraussetzungen für ALG 1 2026: Wer hat Anspruch?

Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen Sie drei Grundvoraussetzungen erfüllen: die Anwartschaftszeit, die persönliche Arbeitslosmeldung und die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt. Diese Bedingungen sind in den §§ 136 bis 144 SGB III geregelt und gelten auch 2026 unverändert.

Die Anwartschaftszeit ist die wichtigste Voraussetzung. Sie müssen in den letzten 30 Monaten (Rahmenfrist) mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Dabei zählen nur Beschäftigungen, für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden. Minijobs (450-Euro-Jobs) sind grundsätzlich versicherungsfrei und zählen nicht, es sei denn, Sie haben auf die Versicherungsfreiheit verzichtet. Selbstständige, Beamte und Soldaten sind ebenfalls nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert.

Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Eine frühzeitige Meldung mindestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses ist gesetzlich vorgeschrieben (Arbeitssuchendmeldung nach § 38 SGB III). Wer dies versäumt, muss mit einer Sperrzeit rechnen. Die Meldung kann zunächst online über die Website der Bundesagentur für Arbeit erfolgen, ein persönlicher Termin ist aber in der Regel zusätzlich erforderlich.

Die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt bedeutet, dass Sie arbeitsfähig, arbeitswillig und bereit sein müssen, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Sie müssen sich den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen und eigene Bewerbungsaktivitäten nachweisen. Ortsabwesenheit (Urlaub) ist nur nach vorheriger Genehmigung und maximal für 21 Kalendertage pro Jahr möglich.

Sperrzeiten sind ein wichtiges Thema: Wer sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt oder durch vertragswidriges Verhalten verloren hat, muss mit einer Sperrzeit von in der Regel 12 Wochen rechnen. Während der Sperrzeit wird kein ALG I gezahlt, und die Gesamtanspruchsdauer verkürzt sich um ein Viertel. Sperrzeiten können auch bei Ablehnung einer zumutbaren Arbeit oder bei unzureichenden Eigenbemühungen verhängt werden.

Wichtige Änderungen beim Arbeitslosengeld 2026

Für 2026 gibt es einige Änderungen bei den Sozialversicherungsrechengrößen, die sich indirekt auf die Höhe des Arbeitslosengelds auswirken. Die wichtigste Änderung betrifft die Beitragsbemessungsgrenze, die von 8.050 Euro (2025) auf 8.450 Euro monatlich gestiegen ist. Das bedeutet, dass Besserverdienende nun ein etwas höheres ALG I erhalten können, da ein größerer Anteil ihres Einkommens in die Berechnung einfließt.

Die Beitragsbemessungsgrenze gilt seit 2025 bundeseinheitlich, es gibt also keinen Unterschied mehr zwischen West- und Ostdeutschland. Diese Vereinheitlichung war ein wichtiger Schritt zur Angleichung der Lebensverhältnisse und vereinfacht die Berechnung erheblich. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt weiterhin 2,6 Prozent (je 1,3 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) und hat sich nicht geändert.

Die Leistungssätze (60 Prozent ohne Kinder, 67 Prozent mit Kindern) sind gesetzlich festgelegt und haben sich ebenfalls nicht geändert. Auch die Regeln zur Bezugsdauer, zur Anwartschaftszeit und zu den Sperrzeiten bleiben unverändert. Das SGB III wurde in diesem Bereich für 2026 nicht reformiert.

Eine organisatorische Änderung: Die Bundesagentur für Arbeit hat zum Jahreswechsel 2025/2026 die Auszahlung per Zahlungsanweisung eingestellt. ALG I wird nun ausschließlich auf ein Girokonto überwiesen. Wer noch kein Konto hat, sollte dies rechtzeitig eröffnen und die Bankverbindung bei der Agentur für Arbeit angeben.

Für die Zukunft sind größere Reformen des Arbeitslosengelds im Gespräch. Die Bundesregierung prüft unter anderem eine Reform der Zumutbarkeitsregeln und eine bessere Verzahnung von ALG I und Weiterbildungsmaßnahmen. Konkrete Gesetzesänderungen für 2026 stehen aber noch aus. Wir empfehlen, sich regelmäßig über die Website der Bundesagentur für Arbeit oder bei Ihrer zuständigen Agentur über aktuelle Änderungen zu informieren.

Dieser Rechner verwendet die aktuellen Werte für 2026 und wird bei Gesetzesänderungen zeitnah aktualisiert. Die Berechnung ist eine Schätzung und ersetzt keine individuelle Beratung.

Datenquellen

Alle Berechnungen basieren auf offiziellen Daten des Bundesministeriums der Finanzen, der Deutschen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes. Die Ergebnisse dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Beratung.