SSW berechnen 2026: So funktioniert die Berechnung der Schwangerschaftswochen
Die Berechnung der Schwangerschaftswochen gehört zu den ersten Dingen, die werdende Mütter beschäftigen, sobald sie von ihrer Schwangerschaft erfahren. Und dabei kommt sofort die Verwirrung: Die Schwangerschaft wird nicht ab dem Tag der Empfängnis gezählt, sondern ab dem ersten Tag der letzten Menstruation. Das klingt zunächst merkwürdig, hat aber einen einfachen Grund. Der genaue Zeitpunkt der Befruchtung lässt sich in den meisten Fällen nicht bestimmen, der erste Tag der letzten Periode dagegen schon.
Unser Schwangerschaftsrechner 2026 nutzt genau diese Methode. Sie geben den ersten Tag Ihrer letzten Periode ein, und der Rechner berechnet sofort Ihre aktuelle SSW im Format "Wochen+Tage". SSW 12+3 bedeutet beispielsweise, dass Sie 12 vollendete Schwangerschaftswochen und 3 weitere Tage erreicht haben. Sie befinden sich also im Verlauf der 13. Schwangerschaftswoche. Diese Schreibweise wird von Ärzten und Hebammen einheitlich verwendet und steht so auch in Ihrem Mutterpass.
Die Grundlage der Berechnung ist die Naegele-Regel, benannt nach dem deutschen Gynäkologen Franz Naegele. Die Formel lautet: Voraussichtlicher Geburtstermin = Erster Tag der letzten Periode + 280 Tage (40 Wochen). Das ergibt sich aus der durchschnittlichen Schwangerschaftsdauer von 266 Tagen ab der Empfängnis plus den ca. 14 Tagen zwischen Periodenbeginn und Eisprung bei einem 28-Tage-Zyklus.
Aber nicht jede Frau hat einen 28-Tage-Zyklus. Deshalb bietet unser Rechner die Möglichkeit, Ihre individuelle Zykluslänge einzugeben. Bei einem längeren Zyklus (z.B. 32 Tage) findet der Eisprung später statt, der Geburtstermin verschiebt sich entsprechend um 4 Tage nach hinten. Bei einem kürzeren Zyklus (z.B. 25 Tage) verschiebt er sich um 3 Tage nach vorne. Die angepasste Formel lautet: ET = LMP + 280 + (Zykluslänge - 28) Tage.
Ein Beispiel: Ihre letzte Periode begann am 1. Januar 2026 und Ihr Zyklus ist 30 Tage lang. Dann ist Ihr ET: 1. Januar + 280 + 2 = 9. Oktober 2026. Wären Sie heute am 15. April, hätten Sie 104 Tage seit dem LMP hinter sich, das entspricht SSW 14+6.
Der Rechner zeigt Ihnen neben der SSW auch den Schwangerschaftstag als fortlaufende Zahl. Tag 104 von 282 ist deutlich anschaulicher als abstrakte Wochenzahlen. Außerdem sehen Sie den Fortschritt in Prozent, damit Sie auf einen Blick erkennen, wie weit Sie bereits sind.
Wichtig zu wissen: Der errechnete Geburtstermin ist immer nur eine Schätzung. Nur etwa 4 Prozent aller Babys kommen tatsächlich am ET zur Welt. Die meisten Geburten finden in einem Zeitfenster von SSW 38 bis SSW 42 statt. Der ET dient vor allem der medizinischen Planung, damit Vorsorgeuntersuchungen, Ultraschalltermine und der Mutterschutz richtig terminiert werden können.
Die drei Trimester der Schwangerschaft 2026: Entwicklung und Meilensteine
Die 40 Wochen einer Schwangerschaft werden in drei Trimester unterteilt. Jedes Trimester bringt eigene Entwicklungsschritte, körperliche Veränderungen und medizinische Schwerpunkte mit sich. Unser Rechner zeigt Ihnen automatisch an, in welchem Trimester Sie sich befinden und wann es endet.
Das erste Trimester umfasst SSW 1 bis SSW 12. In diesen ersten zwölf Wochen passiert unglaublich viel, auch wenn man äußerlich noch wenig sieht. In den ersten Tagen nach der Befruchtung nistet sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutterschleimhaut ein. Bis SSW 8 werden alle lebenswichtigen Organe angelegt: Herz, Gehirn, Lunge, Leber und Nieren. Ab SSW 6 schlägt das winzige Herz bereits, zunächst mit etwa 110 Schlägen pro Minute, später mit bis zu 170. Ab SSW 10 spricht man nicht mehr vom Embryo, sondern vom Fötus. Am Ende des ersten Trimesters ist das Baby etwa 5-6 cm groß und wiegt rund 14 Gramm.
Für die Mutter ist das erste Trimester oft die anstrengendste Phase. Übelkeit (die berühmte Morgenübelkeit, die leider zu jeder Tageszeit auftreten kann), extreme Müdigkeit, empfindliche Brüste und Stimmungsschwankungen sind typische Begleiterscheinungen. Der Körper produziert enorme Mengen an Hormonen, insbesondere hCG und Progesteron, die diese Symptome verursachen. Die gute Nachricht: Bei den meisten Frauen lassen die Beschwerden ab SSW 12-14 deutlich nach.
Das zweite Trimester erstreckt sich von SSW 13 bis SSW 27 und wird oft als die angenehmste Phase der Schwangerschaft beschrieben. Die Übelkeit ist meist vorbei, die Energie kehrt zurück, und der Bauch wächst sichtbar, ist aber noch nicht so groß, dass er einschränkt. Zwischen SSW 18 und SSW 22 spüren die meisten Frauen die ersten Kindsbewegungen, anfangs wie ein zartes Flattern, später als deutliche Tritte und Stupser. In SSW 20 findet der große Ultraschall statt (Feindiagnostik), bei dem die Organe des Babys detailliert untersucht werden und auf Wunsch das Geschlecht bestimmt werden kann.
Am Ende des zweiten Trimesters ist das Baby etwa 35 cm groß und wiegt rund 1.000 Gramm. Es kann hören, auf Licht reagieren und hat bereits einen Schlaf-Wach-Rhythmus entwickelt. Ab SSW 24 gilt ein Baby als lebensfähig, auch wenn eine Geburt zu diesem Zeitpunkt natürlich mit erheblichen Risiken verbunden wäre.
Das dritte Trimester reicht von SSW 28 bis zur Geburt in SSW 40. Jetzt dreht sich alles um Wachstum und Reifung. Das Baby legt kräftig an Gewicht zu, etwa 200 Gramm pro Woche. Die Lungen reifen aus, das Immunsystem wird aufgebaut, und das Gehirn entwickelt sich rasant weiter. Ab SSW 36 dreht sich das Baby idealerweise mit dem Kopf nach unten in die Geburtsposition.
Für die Mutter wird es im dritten Trimester wieder beschwerlicher: Rückenschmerzen, Sodbrennen, häufiger Harndrang und Schlafprobleme sind typisch. Ab SSW 32 können Übungswehen (Braxton-Hicks-Kontraktionen) auftreten, die den Körper auf die Geburt vorbereiten. Der Nestbautrieb setzt ein, und viele Frauen nutzen die letzten Wochen, um das Kinderzimmer einzurichten und die Kliniktasche zu packen.
Mutterschutz in Deutschland 2026: Fristen, Rechte und Berechnung
Der gesetzliche Mutterschutz ist ein zentrales Thema für werdende Mütter in Deutschland. Unser Schwangerschaftsrechner berechnet Ihnen automatisch den voraussichtlichen Beginn des Mutterschutzes, damit Sie frühzeitig planen können. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den Regelungen, die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegt sind.
Die Schutzfrist vor der Geburt beträgt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie nicht mehr arbeiten, es sei denn, Sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit. Dieses Arbeitsverbot ist ein Recht, keine Pflicht. Viele Frauen möchten in den letzten Wochen noch arbeiten, andere sind froh über die Pause. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, aber Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht zur Arbeit zwingen.
Nach der Geburt beträgt die Schutzfrist 8 Wochen. Anders als vor der Geburt ist dieses Beschäftigungsverbot absolut: Sie dürfen in den ersten 8 Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten, auch nicht freiwillig. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Kaiserschnitten verlängert sich die nachgeburtliche Schutzfrist auf 12 Wochen. Kommt das Baby vor dem errechneten Termin, werden die nicht genutzten Tage der vorgeburtlichen Schutzfrist an die nachgeburtliche Frist angehängt, sodass Sie insgesamt immer mindestens 14 Wochen Mutterschutz haben.
Beispielrechnung: Ihr ET ist der 15. Oktober 2026. Dann beginnt Ihr Mutterschutz am 3. September 2026 (6 Wochen vorher). Die nachgeburtliche Schutzfrist endet am 10. Dezember 2026 (8 Wochen nach ET). Unser Rechner zeigt Ihnen genau dieses Datum des Mutterschutzbeginns an.
Während des Mutterschutzes haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Gesetzlich versicherte Frauen erhalten von ihrer Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber stockt diesen Betrag auf das durchschnittliche Nettogehalt der letzten drei Monate auf (Arbeitgeberzuschuss). Für privat versicherte Frauen und Frauen ohne Arbeitsverhältnis gelten andere Regelungen, hier zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung eine einmalige Pauschale.
Der Kündigungsschutz ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Während der gesamten Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung darf Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht kündigen (§ 17 MuSchG). Dieser Schutz gilt auch während der Probezeit und bei befristeten Arbeitsverhältnissen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. Daher empfiehlt es sich, die Schwangerschaft möglichst bald nach Feststellung dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Neben dem Beschäftigungsverbot gibt es weitere Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und den Arbeitsplatz so gestalten, dass keine Gefahr für Mutter und Kind besteht. Dazu gehören: kein Heben schwerer Lasten (regelmäßig mehr als 5 kg), kein Umgang mit Gefahrstoffen, kein Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr (mit wenigen Ausnahmen), keine Sonn- und Feiertagsarbeit und keine Überstunden. Falls die Arbeitsbedingungen nicht angepasst werden können, kann der Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, bei dem die Frau bei voller Gehaltsfortzahlung freigestellt wird.
Im Anschluss an den Mutterschutz kann Elternzeit genommen werden, die bis zu drei Jahre pro Kind beträgt und von beiden Elternteilen genutzt werden kann. Während der Elternzeit besteht Anspruch auf Elterngeld, das 65-67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens beträgt (mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat). Die Planung von Mutterschutz und Elternzeit lohnt sich frühzeitig, und unser Rechner liefert Ihnen die wichtigste Grundlage dafür: den voraussichtlichen Geburtstermin.
Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft 2026: Der Zeitplan im Überblick
Die Schwangerschaftsvorsorge in Deutschland gehört zu den umfassendsten weltweit. Alle Untersuchungen und Ergebnisse werden im Mutterpass dokumentiert, den Sie bei der ersten Vorsorgeuntersuchung von Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme erhalten. Unser Rechner gibt Ihnen einen Anhaltspunkt, wann die nächste Vorsorgeuntersuchung ansteht.
Der Ablauf der Vorsorge ist in den Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt und wird von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. In den ersten beiden Dritteln der Schwangerschaft finden die Untersuchungen alle vier Wochen statt. Ab SSW 32 verkürzt sich der Abstand auf alle zwei Wochen. Bei Risikoschwangerschaften, Mehrlingsschwangerschaften oder besonderen Befunden können zusätzliche Termine vereinbart werden.
Die erste Vorsorgeuntersuchung (Erstuntersuchung) findet idealerweise zwischen SSW 5 und SSW 8 statt. Dabei wird die Schwangerschaft offiziell festgestellt, meist durch einen Urintest und einen vaginalen Ultraschall. Der Arzt überprüft, ob sich die Fruchthöhle korrekt in der Gebärmutter eingenistet hat, und bestimmt das Gestationsalter. Ab SSW 6-7 ist in der Regel bereits der Herzschlag des Embryos zu sehen, ein besonderer Moment für werdende Eltern. Bei der Erstuntersuchung werden außerdem umfangreiche Blutuntersuchungen durchgeführt: Blutgruppe, Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest, Röteln-Titer und HIV-Test (optional). Diese Werte werden im Mutterpass eingetragen.
Drei Ultraschalluntersuchungen sind im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen und werden von der Krankenkasse bezahlt. Der erste Ultraschall findet zwischen SSW 9 und SSW 12 statt. Hier werden die korrekte Lage der Schwangerschaft, die Anzahl der Embryonen und das Gestationsalter anhand der Scheitel-Steiß-Länge überprüft. Der zweite Ultraschall zwischen SSW 19 und SSW 22 ist die sogenannte Feindiagnostik. Hier werden die Organe des Babys systematisch untersucht: Gehirn, Herz, Nieren, Magen, Blase und Gliedmaßen. Viele Eltern erfahren bei diesem Termin das Geschlecht ihres Kindes. Der dritte Ultraschall zwischen SSW 29 und SSW 32 kontrolliert das Wachstum, die Fruchtwassermenge und die Lage des Babys.
Bei jeder regulären Vorsorgeuntersuchung werden standardmäßig folgende Werte kontrolliert: Gewicht und Blutdruck der Mutter, Urinprobe (Eiweiß, Zucker, Bakterien), Hämoglobinwert (ab SSW 20), Fundusstand (Größe der Gebärmutter ertasten), Kindslage und Herztöne (ab ca. SSW 12 mit dem Doppler-Gerät hörbar). Ab SSW 28 wird außerdem ein Glukosetoleranztest (oGTT) empfohlen, um Schwangerschaftsdiabetes auszuschließen. Dieser Test wird ebenfalls von der Krankenkasse übernommen.
Neben den Kassenleistungen gibt es sogenannte IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen), die selbst bezahlt werden müssen. Dazu gehören z.B. zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, der Toxoplasmose-Test, der Streptokokken-Abstrich (SSW 35-37) und das Ersttrimester-Screening (Nackenfaltenmessung mit Bluttest). Ob diese Zusatzuntersuchungen sinnvoll sind, besprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt.
Ab SSW 36 wird bei jedem Termin die Lage des Kindes kontrolliert. Liegt das Baby in Beckenendlage (Steißlage), kann eine äußere Wendung versucht werden, um das Baby in die Schädellage zu drehen. Ab dem errechneten Geburtstermin (SSW 40+0) wird in der Regel alle zwei bis drei Tage ein CTG (Kardiotokografie) geschrieben und die Fruchtwassermenge kontrolliert. Spätestens in SSW 41+0 wird eine ausführliche Kontrolle durchgeführt, und ab SSW 41+3 wird in den meisten Kliniken eine Geburtseinleitung empfohlen, um Risiken einer Übertragung zu minimieren.
Die Vorsorge ist ein wichtiger Bestandteil einer sicheren Schwangerschaft. Nehmen Sie alle Termine wahr und scheuen Sie sich nicht, zwischen den regulären Terminen Ihren Arzt oder Ihre Hebamme zu kontaktieren, wenn Sie sich unsicher fühlen oder Beschwerden auftreten.